Aktuell

2025

19.04.2025
Ostern 2025



17.04.2025

📯 Ostern steht vor der Tür – die Glocken schweigen, die Kinder klappern! 🐣

Wie es der Brauch verlangt, übernehmen an Karfreitag und Karsamstag wieder die Kinder das "Läuten" – mit Klappern, Rasseln und guter Laune! Hier sind die Zeiten und Treffpunkte in unseren Ortsteilen:


🔔 Kelberg
📍 Treffpunkt: Feuerwehrhaus
🕖 Karfreitag: 7:00, 12:00 & 18:00 Uhr
🕖 Karsamstag: 7:00 & 12:00 Uhr
🎁 18:00 Uhr: Treffpunkt Altes Pfarrhaus zur kleinen Belohnung


🔔 Köttelbach
📍 Treffpunkt: Busplatz in der Dorfmitte
🕠 Gründonnerstag: 18:00 Uhr
🕖 Karfreitag & Karsamstag: je 7:00, 12:00 & 18:00 Uhr
🎁 Beim letzten Kläppern gibt's für jedes Kind eine Tüte mit Leckereien 🍭🍬🍫🥚


🔔 Hünerbach
Hier wird in diesem Jahr nicht geklappert – die Kinder schließen sich den Nachbarorten an.


🔔 Rothenbach & Meisenthal
📍 Treffpunkt: Bushaltestelle Meisenthal
🕖 Karfreitag & Karsamstag: 7:00, 11:30 & 18:30 Uhr
📯 So erklingt auch ohne Glocken der Klang der Karwoche!


🔔 Zermüllen
📍 Treffpunkt: Kirche in Zermüllen
🕖 Karfreitag: 8:00, 11:30 & 18:30 Uhr
🕖 Karsamstag: 8:00 & 11:30 Uhr
⛪ Auch in Zermüllen übernehmen die Kinder das Läuten mit viel Freude!


Wir wünschen allen großen und kleinen Kläpperkindern viel Spaß und danken fürs Mitmachen! 🌷
Euer Team von Kelberg AKTUELL

 


17.04.2025
Ergebnisse der Workshops - ZukuntsCheckDorf
Die Ergebnisse der Workshops sind nun online auf der Kelberger Internetseite www.kelberg.de/aktuell eingestellt und abrufbar.
Um mögliche Handlungserfordernisse und Maßnahmen zu identifizieren, sind die Ergebnisse der Stärken – und Schwächen – Analyse in folgende Handlungsfelder gegliedert worden: (A) Dorfleben und Dorfgemeinschaft, (B) Ortsgestaltung und (C) Infrastruktur und Nahversorgung.
Zusammenfassend ergibt sich aus allen Workshops gemeinsam ein sehr positives „Bild“ der Ortsgemeinde. Alle Bürgerinnen und Bürger von Kelberg fühlen sich in Ihrem Dorf/Ortsteil wohl, schätzen den Zusammenhalt der Gemeinschaft und genießen die Natur der Eifel.
Aber auch ein gewisser Verbesserungsbedarf wurde in den Workshops identifiziert. Im Vordergrund standen hierbei eine bessere Integration und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen sowie eine Verbesserung der Freizeitangebote im Dorf. Weiterhin wurde der bauliche Zustand der gemeinschaftlichen Infrastruktur (z.B. Grillhütte, Gemeindehaus, Spielplatz, Wanderwege, etc.) kritisiert.
Um an diesen Themen weiterzuarbeiten und aktiv bei der Erstellung unseres Dorfentwicklungskonzeptes mitzuwirken, melden Sie sich bei Interesse für eine Teilnahme an einem (zukünftigen, noch zu bildenden) Arbeitskreis bereits jetzt per E-Mail bei Ihrem jeweiligen Ortsvorsteher oder beim Ortsbürgermeister an.
Eine Einladung und weitere Informationen zu den jeweiligen Arbeitskreisen werden erst Anfang Mai (per E-Mail) erfolgen.
Erreichbarkeiten: huenerbach@kelberg.de; koettelbach@kelberg.de; rothenbach.meisenthal@kelberg.de; zermuellen@kelberg.de; ortsgemeinde@kelberg.de
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.kelberg.de/aktuell/zukunftscheckdorf/

Workshop Ergebnis KELBERG
Workshop Ergebnis HUENERBACH
Workshop Ergebnis ZERMUELLEN
Workshop Ergebnis ROTHENBACH-MEISENTHAL
Workshop Ergebnis KOETTELBACH



11.04.2025
Warum kommunalpolitisches Engagement wichtig ist
Wer sich engagiert, gestaltet mit!
In der Ortsgemeinde Kelberg und ihren Ortsteilen bedeutet kommunalpolitisches Engagement:
Probleme anpacken, Ideen einbringen und unsere Zukunft aktiv mitgestalten
.
Ehrenamtlich mitwirken – ob in einer Wählergruppe oder Partei – stärkt nicht nur unsere Demokratie, sondern auch das Miteinander vor Ort.

Deine Vorteile auf einen Blick

1. Mitgestalten: Einfluss auf Themen wie Straßen, Schulen, Umwelt & Soziales.

2. Vernetzen: Austausch mit Mitstreiter:innen, Fachleuten und Entscheidern.

3. Persönlich wachsen: Kommunikationsstärke, Teamwork, politische Kompetenz.

4. Gehört werden: Deine Meinung zählt – hier vor Ort.

Wählergruppe oder Partei – was passt zu dir?
UWG, WGK, SIW
→ unabhängig & lokal fokussiert.
CDU → lokal & auch auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv.

So kannst du loslegen
1. Reinschnuppern
: Besuche Sitzungen oder Infoabende.

2. Kontakt aufnehmen: Frag nach aktuellen Projekten.

3. Mitmachen: Bei Aktionen, Festen & Arbeitskreisen dabei sein – z.B.

• Holzsammeln St. Martin

• Kirmes, Karneval, Nikolausmarkt

• Hochwasserschutz, Zukunfts-Check Dorf

4. Mitglied werden: Werde Teil einer Gruppe, die deine Werte teilt.


 Kelberg braucht dich!

Ob Wählergruppe, Partei, Verein oder Projektteam – jede helfende Hand zählt.

Gestalte mit, bring dich ein – für ein starkes, lebenswertes Kelberg!



11.04.2025
Klingende Verbandsgemeinde



11.04.2025
ZCD-Workshops erfolgreich durchgeführt



11.04.2025
Rotwildhegegemeinschaft Kelberg-Uersfeld informiert



11.04.2025
VdK Ortsverband Kelberg informiert



03.04.2025
KeFa - Die Waldgeister - Den Wald Geist wecken



02.04.2025
Aus dem Rat für die Bürgerinnen und Bürger,

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Kelberg am 25.03.2025; Vorstellung des Schulprojektes Klimaschutz; Bündelausschreibung Strom 2026-2028; Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028; Anträge der CDU-Fraktion; Zuwendungen vom Nikolausmarkt 2024 an die Vereine; Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Aufhebung eines Weges in der Gemarkung Kelberg; Benennung einer/eines Seniorenbeauftragten; Erwerb von digitalen Lizenzen für Windows 365; Auftragsvergaben: Planung Busbahnhof, Erweiterung Planungsauftrag; Auftragsvergaben: Genehmigung Auftragsvergabe Entsorgung belasteter Boden; Auftragsvergaben: Erschließung Neubaugebiet "Hinter dem Hermes", Neuvermessung des Baugebietes; Auftragsvergaben: Erschließung Neubaugebiet "Hinter dem Hermes", Erkundung und Bewertung des Straßenoberbaus und Untergrundes; Auftragsvergaben: Erschließung Neubaugebiet "Hinter dem Hermes", Honorar Leistungsbild Verkehrsanlagen LP 5-9 und örtliche Bauüberwachung; Grundsatzbeschluss Querungshilfe im Bereich ehem. Möbelhaus Schmitt / Ausbau B410 Dauner Straße / zusätzliche Radspur; Mitteilungen / Verschiedenes.

zu den Bekanntmachungen



02.04.2025
Wiederkehrende Störungen in der Wasserversorgung bedingt durch Bauarbeiten



02.04.2025
"Der Weg zum Wunschgewicht"










02.04.2025
Frühlings Kinder Basar „Rund ums Kind & Schwangerschaft

Am 15.03.2025 fand im Gemeindehaus „Et Säälche“ in Köttelbach der diesjährige Kinder Basar des Elternausschusses und Fördervereins der St. Vinzenzius Kita Kelberg statt. Bei wundervollem Frühlingswetter kamen zahlreiche Verkäufer, die auf 25 Verkaufstischen eine Vielzahl an Artikeln „Rund ums Kind & Schwangerschaft“ anboten. Die vielen Besucher bummelte bei gemütlicher Atmosphäre und stöberten sich durch die Stände. Während die einen sich vor Ort mit Kaffee und selbstgemachtem Kuchen den Einkauf versüßten, nahmen sich die anderen zum Abschluss noch Kuchen mit nach Hause, den die Elternschaft zur Verfügung gestellt hat. Wir bedanken uns herzlich bei allen Helfern, Unterstützern, Verkäufern und Käufern für 437,39 Euro zu Gunsten der Kita Kinder Kelberg.
Außerdem wurde erstmals im Anschluss an den Basar die Möglichkeit geboten Kleidung, Schuhe, Babyspielzeug und Babyausstattung zu spenden. Die Kleiderbörse Daun sowie die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Trägerschaft des Caritasverband Westeifel e.V. können sich über zahlreiche tolle Spenden freuen. Ein besonderes DANKESCHÖN geht an die Spender sowie an die helfenden Hände im Hintergrund, die es ermöglicht haben diese Kooperation auf die Beine zu stellen.
Elternausschuss und Förderverein der Kita St. Vinzenzius Kelberg


 









02.04.2025
Bücherei Kelberg



02.04.202
Aufhebung der Wegeparzelle Gemarkung Kelberg, Flur 2 Nr. 71







02.04.2025
Rückblick Jahreshauptversammlung 2025 - Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kelberg e.V.



23.03.2025
Kelberger Freibad: Wiedereröffnung im Sommer 2025 geplant!

Gute Nachrichten für alle Schwimmfans! Nachdem das Kelberger Freibad in der letzten Saison geschlossen bleiben musste, sieht es für den kommenden Sommer gut aus.
VG-Chef Johannes Saxler zeigt sich optimistisch, dass das frisch sanierte Bad im Juni 2025 wieder eröffnet wird – genau rechtzeitig zum Start der Badesaison!
Nach einer umfassenden Modernisierung erwartet Euch ein modernes Design und ein top Badeerlebnis.
Freut Ihr Euch schon auf den Sprung ins kühle Nass?



10.03.2025
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Kelberg
In der Gemarkung Kelberg, Flur 8, Flurstück 26/1 und Flur 14 Flurstück 9/9  wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 21.02.2025  eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die bestehenden  Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.03.2025 bis 22.04.2025 bei
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. Dieter Brill  Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Michel-Reineke-Straße 12       
54550  Daun
ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten ( Montag bis  Freitag von 8,00 Uhr  bis 16,30 Uhr ) nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei
Dipl. Ing. Dieter Brill  Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Michel-Reineke-Straße 12       
54550 Daun      
06592 - 967312
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. Dieter Brill  Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Michel-Reineke-Straße 12       
54550 Daun       
finden Sie unter  www.oebvi-brill.de
gez.  Dipl. Ing. Dieter Brill   (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)



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